Aug 20
Vom Walkman zum mp3-Player
Die Geschichte der tragbaren Geräte zum Abspielen von Musik ist mehr als dreißig Jahre alt. Und das gint nur für solche, die man in der Regel nur in Verbindung mit Kopfhörern gebraucht.
Noch älter sind tragbare Plattenspieler, Ghettoblaster (auch „Boom Box“), Küchenradios. Von Rechts wegen dürften sich eigentlich nur die Modelle aus dem Hause Sony „Walkman“ schimpfen, denn der Name ist rechtlich geschützt und bezeichnet somit nicht eine Gattung von Tonträgerabspielgeräten, sondern vielmehr einen bestimmten Typus von Geräten aus dem Vertrieb einer bestimmten Firma. Eigentlich. Doch auch wenn Sony die Rechte an dem Namen besitzt und als erstes ein solches Gerät herausbrachte, so hält dieser Umstand die Konsumenten doch kaum davon ab, sich billigere oder einfach nur andere Geräte zu kaufen und sie ebenfalls mit dieser Vokabel zu bezeichnen. Im letzten Sommer, der den 1980er Jahren voraus ging, brachte der Hersteller den ersten tragbaren Kassettenrekorder heraus, der sich in den 1980er Jahren zu einem enormen Verkaufsschlager entwickelte. Inwieweit Sony jetzt tatsächlich als Erfinder des Walkman gelten kann, kann man kaum sagen; zwei Jahre bevor der Walkman auf den Markt kan, meldete nämlich der Deutsche Andreas Pavel mit seinem „Stereobelt“ ein artverwandtes Gerät zum Patent an und ist nach fast einem Vierteljahrhundert des Rechtsstreits mit Sony zu einer außergerichtlichen Einigung gelangt, bei der Sony ihm eine Summe zu zahlen bereit war, die nicht genannt werden darf. Überhaupt war es Teil der Einigung, dass Pavel sich zu dem Thema nicht mehr äußert. Sicher ist aber in jedem Falle, dass Sony das gerät meisterlich verbreitet hat; über 200 Millionen Exemplare des Gerätes sind verkauft worden. Die Handlichkeit des Kassettenrekorders ist naturgemäß jener des mp3-Formates unterlegen, weswegen Sony nun mp3-Walkmen herausbringt.
